Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Insider-Modellbau GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Insider-Modellbau GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Insider-Modellbau GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.


§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. CH 7.6 % MwSt. Bei Versand ins Ausland werden automatisch die länderspezifischen Steuersätze, Administrationszuschläge und Transportversicherungen in die Lieferkosten eingerechnet. In Spezialfällen können unvorhergesehene, anfallende Kosten hinzukommen, die der Kunde zu tragen hat.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Insider-Modellbau GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Insider-Modellbau GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.


§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Insider-Modellbau GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Insider-Modellbau GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Insider-Modellbau GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Die Angabe und zur Auswahl gestellten Transportfirmen wie z.B. Swiss Post und weitere hier nicht genannte sind unverbindlich und nicht zwingend.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Insider-Modellbau GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte und Materialien, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten und Gebinden zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Insider-Modellbau GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil, Gerät oder Material mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Insider-Modellbau GmbH zur Reparatur, oder zum Austausch eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Materialien, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden oder auszutauschenden Geräte oder Materialien dafür Sorge zu tragen, dass die auf diesen befindlichen Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom der Insider-Modellbau GmbH.

§ 11 Zahlung
Grundsätzlich gilt Vorauszahlung oder per Nachnahme. Die Zahlung per Rechnung hat netto innert 10 Tagen zu erfolgen und ist erst ab der dritten Bestellung möglich. Bei Ueberweisungen müssen alle Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Insider-Modellbau GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 LIPO Sicherheitsbestimmungen
Die Lithium-Polymer Akkus sind noch neu und Leistungstärker als die herkömmlichen Nickel-MetallHydrid Akkus.
Es sind einige Wichtige Punkte zu beachten:
• Keine Tiefenladung, (also sobald Leistung nachläst, aufhören mit fliegen)
• Lagerung, nicht im leeren Zustand
• Laden sie den Akku NIE unbeaufsichtigt, aber an einem sicheren Platz
• Ladezeit, max. 90 Min. – lassen sie den Akku nicht länger am Ladegerät. (Die Zellen könnten ungleichmässig voll sein)
• Lagern sie den Akku am besten an einem sicheren Platz
• Akku nie am Flugmodell verbunden lassen ohne vorher eingeschaltenen Sender
Bitte beachten sie diese Punkte unbedingt. Bei fehlerhafter, nachlässiger Handhabung können die Akkus sehr leicht beschädigt und unbrauchbar werden, oder sogar Explodieren. Bitte überprüfen sie das Ladegerät und den Akku, im nachhinein übernimmt die Insider-Modellbau GmbH keine Garantie.
Mit der Inbetriebnahme des Akkus, Ladegerät und Flugmodell übernehmen Sie die Verantwortung und haften für allfälige verursachte Schäden und Folgeschäden selber.

§ 14 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 15 Datenschutz
Die Insider-Modellbau GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 16 Gerichtsstand 
Die Stadt Bern (Schweiz) ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


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